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   BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90   

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BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90 (https://dejure.org/1990,3995)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1990 - 1 B 14.90 (https://dejure.org/1990,3995)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1990 - 1 B 14.90 (https://dejure.org/1990,3995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    Diese Nebenbestimmungen dürfen in den Grenzen vorrangigen Rechts, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht nur einer Aufenthaltserlaubnis, sondern erst recht einer Duldung zu Zwecken beigefügt werden, die aufenthaltsrechtlich erheblich sind, namentlich mit dem Ziel, öffentliche Interessen zu schützen, die durch die Anwesenheit des Ausländers nachteilig berührt werden können, und die Erlaubnis bzw. die Duldung inhaltlich dem Aufenthaltszweck anzupassen (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 64, 285 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 145/80]).

    Das bedarf gleichfalls keiner revisionsgerichtlichen Klärung mehr (vgl. z.B. BVerwGE 64, 285 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 145/80]; 66, 29 [BVerwG 23.06.1982 - 6 C 133/80]).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß zu den aufenthaltsrechtlich erheblichen Zwecken u.a. die Durchsetzung einwanderungspolitischer Ziele des Staates gehört (vgl. z.B. BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 65, 188 ).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    Diese Nebenbestimmungen dürfen in den Grenzen vorrangigen Rechts, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht nur einer Aufenthaltserlaubnis, sondern erst recht einer Duldung zu Zwecken beigefügt werden, die aufenthaltsrechtlich erheblich sind, namentlich mit dem Ziel, öffentliche Interessen zu schützen, die durch die Anwesenheit des Ausländers nachteilig berührt werden können, und die Erlaubnis bzw. die Duldung inhaltlich dem Aufenthaltszweck anzupassen (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 64, 285 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 145/80]).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    Das bedarf gleichfalls keiner revisionsgerichtlichen Klärung mehr (vgl. z.B. BVerwGE 64, 285 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 145/80]; 66, 29 [BVerwG 23.06.1982 - 6 C 133/80]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß zu den aufenthaltsrechtlich erheblichen Zwecken u.a. die Durchsetzung einwanderungspolitischer Ziele des Staates gehört (vgl. z.B. BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 65, 188 ).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls geklärt ist, besteht bei ihnen regelmäßig ein öffentliches Interesse daran, daß sie nach dem Abschluß ihres Asylverfahrens das Bundesgebiet verlassen (vgl. z.B. Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - und Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 26 und 34; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 9.84

    Statthaftigkeit - Sprungrevision - Asylrechtsstreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    Es ist daher nicht fehlerhaft, durch die rechtliche Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts den Asylbewerbern sowohl für ihre eigene Person als auch im Hinblick auf künftige Antragsteller vor Augen zu führen, daß mit dem Asylantrag vor dessen Stattgabe kein Aufenthalt im Bundesgebiet zu erreichen ist, wie er nach allgemeinem Aufenthaltsrecht eingeräumt wird (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 - NJW 1984, 558; Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 9.84 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls geklärt ist, besteht bei ihnen regelmäßig ein öffentliches Interesse daran, daß sie nach dem Abschluß ihres Asylverfahrens das Bundesgebiet verlassen (vgl. z.B. Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - und Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 26 und 34; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103).
  • BVerfG, 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83

    Verfassungsmäßigkeit der durch das AsylVfG vorgesehenen Unterbringung in

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    Es ist daher nicht fehlerhaft, durch die rechtliche Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts den Asylbewerbern sowohl für ihre eigene Person als auch im Hinblick auf künftige Antragsteller vor Augen zu führen, daß mit dem Asylantrag vor dessen Stattgabe kein Aufenthalt im Bundesgebiet zu erreichen ist, wie er nach allgemeinem Aufenthaltsrecht eingeräumt wird (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 - NJW 1984, 558; Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 9.84 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 23.09.1981 - 1 B 90.81

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90
    So kann durch das Verbot einer Erwerbstätigkeit (vgl. § 20 Abs. 2 AsylVfG) einer Verfestigung des Aufenthalts von Asylbewerbern vorgebeugt und dem Zustrom solcher Asylbewerber entgegengewirkt werden, die nur aus wirtschaftlichen Gründen einen Aufenthalt im Bundesgebiet anstreben (vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. September 1981 - BVerwG 1 B 90.81 - und vom 11. April 1983 - BVerwG 1 B 7.83 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nrn. 12 und 22).
  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

  • BVerwG, 23.06.1982 - 6 C 133.80

    Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Bewohnung einer Wohnung wegen

  • BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81

    Aufforderung zur Ausreise eines Asylbewerbers nach Ablehnung seines Asylantrages

  • BVerwG, 11.04.1983 - 1 B 7.83

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Erwerbstätigkeit eines Asylbewerbers -

  • VG Minden, 29.10.2019 - 7 L 871/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 1 B 14.90 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2006 - 18 B 787/05 -, juris Rn. 23 ff.; VG München, Urteil vom 28. Februar 2019 - M 12 K 18.4576 -, juris Rn. 39; vgl. auch Grünewald, in: GK-AsylVfG, 70. EL Januar 2005, § 61 Rn. 25.

    vgl. Grünewald, in: GK-AsylVfG, 70. EL Januar 2005, § 61 Rn. 28 und Schröder, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, AsylG, § 61 Rn. 10, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 1 B 14.90 -, juris Rn. 10.

    BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 1 B 14.90 -, juris Rn. 10, Hervorhebung durch die Kammer.

  • VG Lüneburg, 21.05.2003 - 1 A 153/01

    Arbeitsmarktpolitisches Interesse; Aufenthaltsbeendigung; Auflage; Ausländer;

    Die Ausländerbehörde hat dabei eine Ermessensentscheidung zu treffen und folglich die öffentlichen und privaten Interessen unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalles angemessen abzuwägen (BVerwG, Beschl. v. 28.12.1990 - 1 B 14.90 -, Buchholz 402.24 § 17 auslG Nr. 8; VG Augsburg, Beschl. v. 13.11.2002 - Au 6 S 02.1065 -, Asylmagazin 2003, 36, 37 m. w. N.).

    Es ist den Ausländerbehörden im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 56 Abs. 3 Satz 3 AuslG zwar nicht verwehrt, aus einwanderungspolitischen Gründen den Aufenthalt eines geduldeten Ausländers so auszugestalten, dass eine seine spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet unter Umständen hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden wir (BVerwG, Beschl. v. 28.12.1990 - 1 B 14.90 -, a. a. O.).

    Diese Grundsätze gelten auch gegenüber abgelehnten Asylbewerbern und sind verfassungsgemäß (BVerwG, Beschl. v. 28.12.1990 - 1 B 14.90 -, a. a. O.; Beschl. v. 23.9.1981 - 1 B 90.81 -, DÖV 1982, 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 11 S 1795/03

    Verstoß gegen Erwerbstätigkeitsverbot

    Bei abgelehnten Asylbewerbern - wie hier den Antragstellern - besteht regelmäßig ein öffentliches Interesse daran, dass sie nach dem Abschluss des Asylverfahrens das Bundesgebiet verlassen (vgl. zu diesen Fragen BVerwG, Beschluss vom 28.12.1990 - 1 B 14.90 -, Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 8; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 6.4.2000 - 10 S 2583/99 -, VBlBW 2000, 325 = AuAS 2000, 184, vom 16.5.2001 - 11 S 749/01 - und vom 23.6.2003 - 11 S 1671/02 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17

    Duldung unter der Auflage der Wohnsitznahme in Landesunterkunft

    Die gegebenenfalls widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen sind unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten im Rahmen der Ermessensentscheidung angemessen abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.12.1990 - 1 B 14/90 -, juris Rn. 7-10; VGH München, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2004 - 10 B 11661/03

    Zuweisung, Zuweisungsentscheidung, landesinterne Verteilung, Asylverfahren,

    Zur Rechtslage nach dem Gesetz von 1982 kann aber in der Tat nicht zuletzt auf die schon vom Oberverwaltungsgericht Berlin angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2.88 -, BVerwGE 80, S. 313 ff., und vom 31. März 1992 - 9 C 155.90 -, NVwZ 1993, S. 276 ff., und Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 1 B 14.90 -, Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 8) verwiesen werden, aus denen sich die eingangs dargestellten rechtlichen Gegebenheiten erschließen.
  • VG Münster, 01.03.2010 - 8 K 2134/08

    Maßnahmen zu mittelbaren Förderung der Ausreise eines ausreisepflichtigen

    Aus dem Verhältnis der Vorschrift zu § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG folgt jedoch, dass sie eine räumliche Beschränkung auf den Bezirk der Ausländerbehörde erfasst (ebenso Nr. 61.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26. Oktober 2009, GMBl. 2009.1293 = www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 381/08 -, a. a. O.; zur Aufenthaltsbeschränkung geduldeter Ausländer nach §§ 17 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 1 Satz 2 AuslG a. F. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 1 B 14.90 -, Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 8).

    Das Aufenthaltsgesetz geht selbst von einer solchen Prognose aus, wenn es den Aufenthalt von Ausländern auf Teile des Bundesgebietes beschränkt (vgl. dazu z. B. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1990 - 1 B 14.90 -, Buchholz 402.24 § 17 AuslG Nr. 8 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. September 1983 - 2 BvR 1445/83 -, NJW 1984, 558 und Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 9.84 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2005 - 11 S 2106/04

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Erwerbstätigkeitsverbot

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  • VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293

    Erfolgreicher Eilantrag eines Asylbewerbers auf Erteilung einer einstweiligen

    Weiter ist zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, dass er sich bereits seit langem im Asylverfahren befunden hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.12.1990 - 1 B 14/90 - juris), dass er eine qualifizierte Berufsausbildung - eine qualifizierte Berufsausbildung setzt im Anschluss an § 6 Abs. 1 BeschV voraus, dass es sich, wie vorliegend, um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt und dass die Berufsausbildung mindestens zwei Jahre dauert (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: März 2016, § 60a AufenthG, Rn. 288.3) - anstrebt und über die Anrechnung teilweise schon "verwirklicht" hat, dass er nach mehreren der Ausländerbehörde vorgelegten Schulzeugnissen bereits über gute Sprachkenntnisse verfügt und sich durch (Intensiv-) Deutschkurse weiter fortbildet (siehe aber auch unten, Ziff. 3 des Beschlusses) und dass er nach Angaben seiner Arbeitgeberin (und den vorgelegten Nachweisen) im Rahmen seiner bisherigen Ausbildungsabschnitte gute Leistungen erbracht hat, dem Ausbildungsstand des ersten Lehrjahres deutlich voraus ist und sich stets lern- und integrationswillig gezeigt hat.
  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 C 13.696

    Prozesskostenhilfe; selbständig anfechtbare Auflage; Beschränkung des Aufenthalts

    Je länger die Beschränkungen dauern, ohne dass sich eine Beendigung des Abschiebungshindernisses abzeichnet, umso eher wird sich ihre weitere Aufrechterhaltung als unangemessen erweisen (vgl. BVerwG, B.v. 28.12.1990 - 1 B 14/90 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin, 23.10.2000 - 8 S 21.00

    Anerkennung als Asylberechtigter ; Vorliegen von Abschiebungshindernissen;

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  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2019 - 4 MB 16/19

    Erteilung einer Wohnsitzauflage aufgrund vollziehbarer Ausreisepflicht

  • VG Potsdam, 16.03.2021 - 8 K 3117/19
  • FG Köln, 20.12.2007 - 14 K 2820/03

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld an eine somalische

  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 10 C 21.2799

    Ermessensentscheidung im Rahmen des § 61 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AsylG

  • VG Bayreuth, 25.11.2014 - B 4 K 14.508

    Rechtswidrige räumliche Aufenthaltsbeschränkung in einer Duldung

  • VG Bayreuth, 15.10.2014 - B 4 S 14.507

    Rechtswidrige räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines rechtskräftig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 18 E 298/10

    Auslegung des Begriffs der hinreichenden Aussicht auf Erfolg i.R.d. Gewährung von

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